Zahlungsziel
Rz. 9
Mit Zahlungsziel ist der Zeitpunkt der Fälligkeit einer Geldschuld gemeint. Die Fälligkeit bestimmt, zu welchem Zeitpunkt die Leistung zu erbringen ist (siehe
Fälligkeit).
Bei der Geldschuld ist grundsätzlich die Geldleistung sofort nach Vertragsschluss fällig (vgl.
§ 271 Abs. 1 BGB@).
Die Parteien können die Fälligkeit der Geldleistung hinausschieben (siehe
Zahlungsziel).
Beispiel: Der Verkäufer vereinbart mit dem Käufer ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Warenzugang. Dadurch wird die Geldschuld nicht sofort mit Vertragsschluss fällig, sondern später.
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