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Vertrag (Dissens, Einigungsmangel)

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Ein Vertrag erfordert übereinstimmende Willenserklärungen (siehe Vertragsschluss).

Dissens bedeutet Meinungsverschiedenheit und Uneinigkeit. Die Parteien sind sich nicht einig.

Der Dissens ist das Gegenstück zum Konsens (Übereinstimmung). Bei einem Dissens fehlen die übereinstimmenden Willenserklärungen zum Vertragsschluss. Eine fehlende Übereinstimmung kann viele Gründe haben. Ein Einigungsmangel (Dissens) liegt beispielsweise vor, solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die sie eine Vereinbarung treffen wollten oder die Parteien haben einen objektiv mehrdeutigen Begriff benutzt, den sie jeweils anders verstehen. Im letzten Fall liegt ein versteckter Einigungsmangel vor.

Bei Uneinigkeit über Vertragspunkte (Einigungsmangel) kann unterscheiden zwischen


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000943 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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