Aufschub
Rz. 5
Beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt wird die Eigentumsübertragung hinausgeschoben.
Mit dem Erhalt der Sache erwirbt der Käufer noch nicht das Eigentum. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Sache.
Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises erwirbt der Käufer das Eigentum an der Sache. Die Bezahlung des vollständigen Kaufpreises ist die Bedingung für den Eigentumserwerb (siehe Bedingung,
Rz.6).
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Rz. 6 >>