Rechnung
Rz. 18
Die Rechnung ist eine gegliederte Aufstellung über einen Geldbetrag für eine Leistung (z.B. Sachleistung). Sie enthält Angaben über den Aussteller und Empfänger (z.B. Adresse, Firma), die Leistung (z.B. Datum, Art, Menge, Einzelpreis), die Zahlungsmodalitäten (z.B. Bankverbindung, Zahlungsbedingungen).
Eine Rechnung enthält eine Zahlungsaufforderung. Die Zahlungsaufforderung wird meistens aus einem zuvor geschlossenen Vertrag abgeleitet, z.B. aus dem Kaufvertrag nach
§ 433 BGB@.
Von der
Rechnung ist die Quittung zu unterscheiden. Nach der Bezahlung des Rechnungsbettrags ist die
Quittung der Beweis, dass der Gläubiger die Leistung empfangen hat.
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