Steuern
Rz. 17
Für die Steuern ist von Bedeutung, ob der Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist.
Natürliche Personen sind umsatzsteuerpflichtig, gewerbesteuerpflichtig und einkommensteuerpflichtig. Der Gewerbetreibende hat Einkünfte aus Gewerbebetrieb (
§ 15 EStG@), der Freiberufler hat Einkünfte aus selbständige Arbeit. Einkünfte aus selbständige Arbeit sind Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (
§ 18 EStG@)
Personengesellschaften sind umsatzsteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig, aber nicht einkommensteuerpflichtig. Bei einer Personengesellschaft werden die erzielten Einkünfte steuerlich nicht der Gesellschaft, sondern den Gesellschaftern zugerechnet. Daher erfolgt die Besteuerung der Ergebnisse der Personengesellschaft bei den Gesellschaftern. Sie haben Einkünfte aus gewerblicher Gewerbebetrieb (siehe
Personengesellschaft).
Auch juristische Personen (z.B. GmbH und die Aktiengesellschaft) sind umsatzsteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig, aber nicht einkommensteuerpflichtig. Juristischen Personen sind rechtlich Körperschaften und daher körperschaftsteuerpflichtig (siehe
Körperschaft).
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