Widerruf
Rz. 8
Das Widerrufsrecht erfordert keinen wirksamen Vertrag.
Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt, kann der Verbraucher auch ein nichtiger Vertrag widerrufen (vgl. BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08).
Beispiel: Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (
§ 242 BGB@) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist (BAG aaO, Leitsatz).
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