Internetbestellung
Rz. 6
Eine Website enthält grundsätzlich kein konkretes Kaufangebot, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (an den Internetnutzer).
Dieser Aufforderung kommt der Käufer nach, wenn er das Bestellformular ausfüllt und absendet. Mit der Versendung des Bestellformulars (z.B. durch Anclicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“) gibt der Nutzer ein Kaufangebot ab (siehe Vertragsschluss,
Rz.7).
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