Lieferung ab Hersteller, Produzent
Rz. 18
Bei der Lieferung ab Hersteller erfolgt der Versand der Ware nicht vom Verkäufer, sondern direkt vom Hersteller (sog. Direktversendung).
Bei Lieferung ab Werk (Hersteller oder Produzent) ist
§ 447 BGB@ nicht anwendbar. Die Preisgefahr geht erst mit Ablieferung beim Kunden durch die Sachübergabe (
§ 446 BGB@) auf den Kunden über.
Hiervon kann durch ausdrückliche Vereinbarung oder Lieferklauseln in AGB abgewichen werden z.B. "Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers ab Werk".
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