Widerrufsrecht
Rz. 12
Durch den Vertragsschluss sind die Parteien an den Vertrag gebunden (sog. Bindungswirkung).
Zum Schutz des Verbrauchers sieht das Gesetz für den Verbraucher für bestimmte Verträge ein Widerrufsrecht vor.
Wird dem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt, so ist er an seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat (siehe
Widerruf).
Ein Widerruf der Willenserklärung ist möglich beim:
- Verbraucherdarlehensvertrag
Der Widerruf hat der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer ausdrücklich zu erklären. Eine Begründung für den Widerruf ist nicht erforderlich (siehe
Widerruf).
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