jura-basic (Vertrag Annahmefrist Videokonferenz) - Grundwissen
   
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Vertrag (Annahmefrist)

Videokonferenz

Rz. 6

Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden (§ 147 Abs. 1 BGB@). Ansonsten erlischt der Antrag (§ 146 BGB@).

Für eine unmittelbare Kommunikation von Person zu Person genügt ein Telefongespräch. Dem Telefon gleichgestellt sind technische Einrichtungen mit denen von Person zu Person kommuniziert werden kann (§ 147 Abs. 1 Satz 2 BGB@).

Dies ist bei einer Video-Konferenz der Fall. Auch bei einer Video-Konferenz kann der Erklärungsempfänger das erhaltene Angebot sofort annahmen.


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Dokument-Nr. 000841 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

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