Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Der Basisizinssatz ist die Basis für die Berechnung andere Zinsen (z.B.
Verzugszinsen,
Prozesszinsen).
Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent und wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres neu berechnet ( § 247 BGB@). |
Die Änderung wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Änderung des Basiszinssatzes führt nicht zur Änderung der Vorschrift. Der Basiszinssatz steigt oder fällt auf Grund der gesetzlichen Anpassungsregelung.
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Rz. 2 >>