Digitale Inhalte
Rz. 16
Digitale Inhalten sind Daten, die in digitaler Form hergestellt oder bereitgestellt werden (vgl.
§ 327 Abs. 2 BGB@). Hierunter fallen Computerprogramme, Videodateien, Musikdateien oder Spiele und Texte in digitaler Form, insbesondere ebooks (siehe
digitale Inhalte). Daten in digitalen Formaten lassen sich informationstechnisch (digital) verarbeiten.
Bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (vgl.
§ 356 Abs. 5 BGB@), kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wie z.B. bei Downloadprodukten (siehe Downloadprodukte,
Rz.18).
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