Internet
Rz. 27
Eine Widerrufsbelehrung im Internet auf der Webseite alleine genügt nicht, d.h. die Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung auf einer Webseite genügt nicht. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular muss dem Verbraucher nach Vertragsschluss in Textform noch übermittelt werden (siehe Abrufbarkeit,
Rz.28).
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