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Fernabsatzvertrag (Widerrufsrecht)

Widerrufsfrist

Rz. 5

a) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 355 Abs. 2 BGB@).

b) Für den Fernabsatzvertrag gibt es Sonderregelungen, insbesondere für den Verbrauchsgüterkauf.

Im Fernabsatzrecht beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf die Widerrufsfrist nicht, bevor der Verbraucher die Ware erhalten hat (vgl. § 356 Abs. 2 BGB@). Der Verbraucher soll die Ware testen können.

Hat der Verbraucher einen Dritten zur Empfangsnahme bestimmt, dann beginnt bei einem Verbrauchsgüterkauf die Widerrufsfrist nicht, bevor der Dritte (der nicht Frachtführer ist) die Ware erhalten hat (§ 356 Abs. 2 Nr. 1a BGB@).

Wird eine vom Unternehmer versendete Ware bei einem Nachbarn (Ersatzempfänger) des Verbrauchers abgegeben, der vom Verbraucher benannt ist, dann beginnt die Frist mit Übergabe der Ware an den Nachbarn (siehe Nachbar, Rz.29).

Hat der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung mehrere unterschiedlichen Sachen gekauft (z.B. eine Hose und ein Buch) und werden die Waren getrennt geliefert, dann beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter (der nicht Frachtführer ist), die letzte Ware erhalten hat (§ 356 Abs. 2 Nr. 1b BGB@).

Hat der Verbraucher eine Sachgesamtheit gekauft (z.B. 3-teilige Möbel-Sitzgruppe) und wird die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert, dann beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat (§ 356 Abs. 2 Nr. 1c BGB@).

c) Im Fernabsatzrecht beginnt eine Widerrufsfrist auch erst zu laufen, wenn der Verbraucher über das Widerrufsrecht belehrt worden ist (siehe Widerrufsbelehrung, Rz.8).

Wurde richtig belehrt, dann beginnt die Frist sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter (der nicht Frachtführer ist) die Waren erhalten hat (§ 356 Abs. 2 Nr. 1a BGB@). Im letzten Fall wird der benannte Dritte als berechtigter Empfänger des Pakets angesehen. Wird die Ware an eine Person übergeben, die nicht zum Empfang berechtigt ist, dann gilt anderes.

Wird eine vom Verkäufer versendete Ware bei einem Nachbarn (Ersatzempfänger) abgegeben, der vom Verbraucher nicht benannt ist, dann ist der Nachbar nicht zum Empfang berechtigt. In diesem Fall beginnt die Frist nicht zu laufen. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Verbraucher das Paket beim Nachbarn abholt (siehe Nachbar, Rz.29).

d) Bei falscher Belehrung beginnt die Frist nicht zu laufen, kraft Gesetz endet die Frist aber 12 Monate und 14 Tage später (siehe Fristverlängerung, Rz.7).

e) Bei Dienstleistungen während der Widerrufsfrist, kann das Widerrufsrecht frühzeitig (mit Vollendung der Dienstleistung) erlöschen (siehe Dienstleistungen, Rz.15)


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