jura-basic (Gattungsschuld Sache-aus-Gattung) - Grundwissen
   
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Leistung (Gattungsschuld)

Sache aus Gattung

Rz. 2

Bei der Gattungsschuld schuldet der Schuldner eine Sache aus der vereinbarten Gattung. Die Gattung wird aus Gegenständen mit gleichen Merkmalen gebildet (s.u. Gattungsmerkmalen).


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Dokument-Nr. 000738 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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