Unternehmen
Rz. 9
Vom Unternehmer (
Rechtssubjekt) ist das Unternehmen zu trennen.
Das Unternehmen ist eine wirtschaftliche Zweckeinheit (Vermögenseinheit). Es ist eine Vermögensmasse.
Die Vermögensmasse besteht aus der Gesamtheit von Einzelteilen, z.B. Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Arbeitnehmern.
Das Unternehmen ist nicht Träger von Rechten und Pflichten. Es kann nicht Inhaber von Rechten (z.B. Firmen- bzw. Namensrecht) sein. Das Unternehmen ist ein sog.
Rechtsobjekt.
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