Sinn und Zweck
Rz. 1
Der Unternehmer ist Träger eines Unternehmens (vgl.
Unternehmer).
Im Unternehmensregister steht nicht jeder Unternehmer, sondern nur Unternehmer, die z.B. im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister stehen (
§ 8b Abs. 2 HGB@).
Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr muss nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen, um veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten zu erhalten.
Das Unternehmensregister ist die zentrale Informationsstelle für veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten.
Das Unternehmensregister wird elektronisch geführt (
§ 8b Abs. 1 HGB@).
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Rz. 2 >>