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Unternehmer

Rentenversicherung

Rz. 18

Einige Unternehmer unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, z.B.

  • Handwerker

  • Lehrer

  • Erzieher und in der Pflege Beschäftigte

  • Künstler

  • Selbstständige mit einem Auftraggeber

Selbständige Handwerker sind nur dann versicherungspflichtig, wenn sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben. Der selbständige Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ist nicht versicherungspflichtig (siehe Handwerk).

Die Versicherungspflicht kann jedoch aufgrund anderer Voraussetzungen eintreten, zum Beispiel, wenn ein Unternehmer überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist.


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Dokument-Nr. 00068 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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