Preisangaben
Rz. 17
Zum Schutz des Verbrauchers gelten im elektronischen Geschäftsverkehr neben den allgemeinen Kundeninformationen (siehe Kundeninformationen,
Rz.2) zusätzliche Informationspflichten.
Der Unternehmer hat gegenüber dem Verbraucher den Gesamtpreis der Leistung anzugeben, z.B. Kaufpreis incl. MwSt.
Gegebenenfalls hat der Unternehmer die zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten im Gesamtpreis mit anzugeben (siehe Gesamtpreis,
Rz.18).
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