Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Durch eine Vertragsbeendigung erlöschen die vertraglichen Erfüllungsansprüche.
Ein Vertrag kann auf unterschiedliche Arten beendet werden, z.B. durch Rücktritt oder Kündigung (siehe Gründe).
Ein beendeter Vertrag kann nicht wieder belebt werden. Vom beendeten Vertrag ist der ruhende Vertrag zu unterscheiden. Dieser kann wieder aktiviert werden (siehe Rechtsfolgen).
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Rz. 2 >>