Der Wohnsitz ist der Ort, an dem sich eine
Person ständig niederlässt (
§ 7 Abs. 1 BGB@). Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen (
§ 7 Abs. 2 BGB@).
Eine geschäftsunfähige Person oder wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann ohne den Willen seines gesetzlichen Vertreters einen Wohnsitz weder begründen noch aufheben (
§ 8 Abs. 1 BGB@).
Der Wohnsitz ist im Zivilprozess von Bedeutung. Der allgemeine
Gerichtsstand einer Person wird durch den
Wohnsitz bestimmt (
§ 13 ZPO@).