jura-basic (Zahlungsverkehr Lastschriftverfahren) - Grundwissen
   
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Zahlungsverkehr

Lastschriftverfahren

Rz. 9

Beim Lastschriftverfahren hat der Schuldner dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung über das Konto erteilt.

Durch die Einzugsermächtigung ist der Gläubiger berechtigt, seine Geldforderung im eigenen Namen bei der Bank des Schuldners (Schuldnerbank) einzuziehen. Die Geldschuld, die eine Schickschuld ist, wird zur Holschuld.

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Dokument-Nr. 000183 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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