Vorkasse
Rz. 18
Bei einem gegenseitigen Vertrag stehen sich Leistung und Gegenleistung gegenüber. Sind beide Leistungen gleichzeitig fällig, sind die Leistungen Zug um Zug zu erfüllen (z.B. beim Barkauf an der Kasse).
Die Parteien können individuell eine Vorauszahlung (Vorkasse) vereinbaren, d.h. erst ist das Geld fällig, danach die Leistung (siehe
Vorkasse).
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