Zahlungsfrist
Rz. 16
Die Zahlungsfrist gilt für den Geldschuldner. Sie bestimmt den Zeitraum, innerhalb dem der Schuldner die Leistung zu erbringen hat. Grundsätzlich ist eine Leistung sofort fällig. Die Leistungzeit kann auch vereinbart werden (siehe
Zahlungsfrist).
Von der Zahlungsfrist ist die Ausführungsfrist zu unterscheiden. Die Ausführungsfrist betrifft den gesetzlichen Zeitraum für die Ausführung eines Zahlungsauftrags durch den Zahlungsdienstleister (siehe Ausführungsfrist,
Rz.17).
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