jura-basic (eCommerce Pflichten Checkliste) - Grundwissen
   
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Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr (Pflichten)

Checkliste

Rz. 28

a) Die Checkliste enthält die wesentlichen Pflichten des Unternehmers gegenüber Verbrauchern.

Sie ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Kundeninformationen (siehe Kundeninformationen, Rz.2) und der wesentlichen Verbraucherinformationen (siehe Verbraucherinformationen, Rz.12).

b) Der Unternehmer ist verpflichtet,

  • Technische Mittel zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann (siehe Vertragsschritte, Rz.7)

  • dem Kunden die in der Rechtsverordnung nach Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen, z.B. die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen (siehe Informationspflichten, Rz.5)

  • eine Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen, sog. Eingangsmitteilung (siehe Empfangsbestätigung, Rz.6)

  • dem Kunden eine Möglichkeit zu verschaffen, Vertragsbedingungen, einschließlich AGB, bei Vertragsabschluss abzurufen und zu speichern (siehe Abruf der Vertragsbestimmungen, Rz.8)

  • dem Verbraucher die Eigenschaften über die Waren oder Dienstleistungen mitzuteilen (siehe Eigenschaftsangaben, Rz.16)

  • den Verbraucher über den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern, gegebenenfalls die zusätzlichen Liefer- und Versandkosten zu informieren (siehe Preisangaben, Rz.17),

  • den Verbraucher im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags über den Gesamtpreis zu unterrichten (siehe Preisangaben, Rz.17),

  • den Verbraucher gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags (siehe Laufzeit, Rz.19) und die Kündigungsbedingungen (siehe Kündigungsbedingungen, Rz.20) mitzuteilen,

  • den Verbraucher gegebenenfalls über die Mindestdauer des Vertrags mitzuteilen (siehe Laufzeit, Rz.19).

  • auf der Website bei Beginn des Bestellvorgangs anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen (siehe Lieferbeschränkungen, Rz.14)

  • auf der Website bei Beginn des Bestellvorgangs anzugeben, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden (siehe Zahlungsmittel, Rz.15)

  • die Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet (siehe Bestellbutton, Rz.21)

c) Die wesentlichen Kundeninformationen, z.B. wie ein Vertrag zustande kommt, (siehe Kundeninformationen, Rz.2) muss der Unternehmer dem Kunden vor Beginn des Bestellvorgangs mitteilen. Diese Pflicht gilt gegenüber jedem Kunden (unabhängig davon, ob Verbraucher oder Unternehmer). Die wesentlichen Verbraucherinformationen, z.B. die Vertragsinformationen (siehe Verbraucherinformationen, Rz.12) muss der Unternehmer dem Verbraucher kurz vor der Bestellung in der Nähe der Schaltfläche zur Verfügung stellen (siehe Ort, Rz.23).

Bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit (z.B. Handy) gibt es erleichterte Informationspflichten (vgl. Art. 246a § 3 EGBGB@).

d) Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet dem Verbraucher den Vertragsinhalt nach Vertragsschluss zu bestätigen (siehe Fernabsatzvertrag ).


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Dokument-Nr. 0001308 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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