Einleitung
Rz. 1
Das Lastschriftverfahren ist ein bargeldloser Zahlungsvorgang.
Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst.
Der Zahlungsempfänger reicht bei der Bank des Geldschuldners eine Lastschrift zum Einzug ein. Die Bank des Geldschuldners nimmt den Zahlungsvorgang vor.
Im Rahmen des Lastschriftverfahrens kann der Kunde erteilen:
Statt des Lastschriftverfahrens kann der Geldschuldner seine Geldschuld auch durch eine Überweisung begleichen. Bei der Überweisung löst der Zahler den Zahlungsvorgang aus (siehe
Überweisung).
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Rz. 2 >>