Einleitung
Rz. 1
Eine
Rechnung ist eine gegliederte Aufstellung über eine Leistung mit einem Geldbetrag.
Enthält die Rechnung eine fällige Forderung, dann ist der Rechnungsbetrag sofort zu bezahlen.
Eine Rechnung kann auch ein Zahlungsziel enthalten (sog. Rechnung mit Zahlungsziel).
Das Zahlungsziel enthält den Zeitpunkt der Fälligkeit (Leistungszeit). Die Fälligkeit bestimmt, zu welchem Zeitpunkt der Schuldner die Leistung zu erfüllen hat (siehe
Fälligkeit).
Beispiel: Ein Kaufvertrag enthält die Regelung "Rechnungsbetrag ist zahlbar 10 Tage nach Erhalt der Rechnung". Die Zahlung wird erst 10 Tage nach dem Erhalt der Rechnung fällig. Der Schuldner muss erst zum Ziel-Zeitpunkt leisten.
Vor der Fälligkeit kann der Gläubiger eine Leistung nicht fordern und der Schuldner muss nicht leisten. Bei einer Rechnung mit Zahlungsziel muss die erhaltene Rechnung nicht sofort bezahlt werden, sondern erst zum genannten Ziel-Zeitpunkt (Zahlungszeitpunkt). Dem Schuldner verbleibt eine Zahlungsfrist. Bezahlt der Schuldner den Rechnungsbetrag bei Fälligkeit (Zahlungszeitpunkt) nicht, dann kann der Schuldner in Verzug kommen (siehe
Mahnung).
Wirtschaftlich betrachtet erhält der Schuldner für die Zeit der Zahlungsfrist einen Kredit.
Bei einem Zahlungsziel ist rechtlich zwischen
- einseitigem Zahlungsziel und
- vereinbartem Zahlungsziel
zu unterscheiden.
Enthält ein Kaufvertrag ein vereinbartes Zahlungsziel, dann wird der Kauf auch als Zielkauf bezeichnet (siehe
Zielkauf).
Fällt der letzte Tag der Fälligkeit der Forderung auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag (
§ 193 BGB@).
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