Schuldnerverzug (Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs)
Einleitung
Der Schuldnerverzug setzt eine mögliche aber schuldhafte nicht erbrachte Leistung trotz Fälligkeit und Mahnung voraus (§§ 286 ff. BGB@).
In Ausnahmefällen kann eine Mahnung entbehrlich sein (§ 286 Abs. 2 BGB@).
Befindet sich der Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger einen Schadensersatz oder Aufwendungsersatz geltend machen.
Neben Schadensersatz oder Aufwendungsersatz kann ein Rücktrittsrecht (§ 323 Abs. 1 BGB@) bestehen (§ 325 BGB@).
Kurzübersicht:
Haben Sie Grundwissen im Arbeitsrecht, z.B. Urlaubsrecht, Kündigungsrecht? Siehe Aufgaben zum Arbeitsrecht (Aufgaben)
Verzug ohne Verschulden?
Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).
Mahnbescheid und Inkasso
Inkassounternehmen erwerben von Gläubigern (z.B. Verkäufern) deren Forderungen. Zahlt der Schuldner bei Fälligkeit seine Schuld nicht, kann das Inkassounternehmen bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen (siehe Details).
Thema des Monats (Montagsauto und Rücktritt)
Wann ist ein Auto ein Montagsauto? Kann der Käufer eines Montagsautos vom Vertrag zurücktreten? Nähere Informationen, siehe Details
Sind Sie Existenzgründer?
Informationen für Existenzgründer von jura-basic.de (siehe Details).
Vertrag, Rund um den Vertragsschluss
Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus.
Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).
Fragen zu Vertragsverhandlungen?
Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht.
Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).
Fragen zum Arbeitsverhältnis?
Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.