jura-basic (Vertrag Vorkasse) - Grundwissen
   
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Vertrag (Vorauszahlung, Vorkasse)

Bei einem gegenseitigen Vertrag stehen sich Leistung und Gegenleistung gegenüber. Sind beide Leistungen gleichzeitig fällig, sind die Leistungen Zug um Zug zu erfüllen (siehe dazu Zug um Zug).

Die Parteien können individuell eine Vorauszahlung (Vorkasse) vereinbaren, d.h. erst ist das Geld fällig, danach die Leistung.

Beispiel: Verkäufer und Käufer einigen sich, dass der Verkäufer die Ware erst nach Erhalt des Geldes absendet. Durch diese Einigung ist der Käufer zur Vorauszahlung verpflichtet.

Ist der Geldschuldner zur Vorkasse verpflichtet, dann besteht für den Geldschuldner eine Vorleistungspflicht (siehe dazu Vorleistungspflicht).

Bei einer Rechnung im Geschäftsverkehr, kann die Rechnung noch kein Lieferdatum enthalten. In diesem Fall muss aus der Rechnung die Vorauszahlung hervorgehen (Details zur Rechung, siehe Rechnung).

Von der Vorauszahlung ist die Anzahlung und Abschlagszahlung zu unterscheiden

Dokument-Nr. 000707 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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