Zahlungsgrund
Rz. 3
Der Grund einer Zahlungsverbindlichkeit (
Geldschuld) kann
- ein vertraglicher Zahlungsgrund oder
- ein gesetzlicher Zahlungsgrund (z.B. Zahlung eines Schadensersatzes)
sein.
Ein vertraglicher Zahlungsgrund ist ein Vertrag, z.B. ein
Kaufvertrag,
Mietvertrag
Ein gesetzlicher Zahlungsgrund entsteht kraft Gesetz, z.B. Zahlung eines Schadensersatzes wegen einer unerlaubten Handlung.
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