AGB
Rz. 24
Von den gesetzlichen Pflichtangaben sind die AGB zu unterscheiden. Diese sind freiwillig.
Durch vorformulierte Vertragsbedingungen will der Verwender seine Geschäftsabläufe vereinfachen (Rationalisieren) und bestehende gesetzliche Regelung abändern. Wenn man mit den gesetzlichen Regelungen zufrieden ist, dann benötigt man keine AGB. Dann gilt die Gesetzeslage.
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