Formel
Rz. 5
Beim Verzugszinssatz handelt es sich nicht um einen Jahreszins. Die Zinspflicht besteht während des Verzugs.
Für jeden Verzugstag fallen Verzugszinsen an.
Formel:
Rechnungsbetrag x aktueller Prozentsatz / 100 = JahresBetrag (Verzugszinsen)
JahresBetrag / 365 (Tage) x Anzahl der Verzugstage = Verzugszinsen für konkrete Verzugstage
Für jeden Verzugstag fallen Verzugszinsen an. Daher ist von Bedeutung, zu welchem Zeitpunkt der Verzug eintritt (siehe Verzugsbeginn,
Rz.4).
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