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Vertrag (Verbrauchervertrag)

Kundenhotline

Rz. 15

Die Kundenhotline ist ein telefonischer Auskunfts- und Beratungsdienst des Unternehmers für seine Kunden.

Gegenüber einem Verbraucher ist eine kostenpflichtige Kundenhotline nur eingeschränkt zulässig.

Unzulässig sind Kundenhotline bei denen der Verbraucher

  • über die normalen -ortgebundenen- Verbindungskosten hinaus

  • zusätzliche Vergütung für Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen einem Unternehmer und Verbraucher geschlossenen Vertrag bezahlen muss (sog. entgeltliche Vertragsauskunft bei Kundenhotline, § 312a Abs. 5 BGB@).

Zulässig ist eine ortsgebundene entgeltliche Rufnummer (z.B. 030/...) für die Vertragshotline. Eine kostenlose Rufnummer ist nicht erforderlich.

Bei einer unwirksamen Vereinbarung ist der Verbraucher auch gegenüber dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes nicht verpflichtet ein Entgelt für den Anruf der Kundenvertragshotline zu bezahlen (§ 312a Abs. 5 BGB@).


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Dokument-Nr. 000232 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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