jura-basic (Vertrag Vertragsinformationen Telefonanrufe) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Vertrag (Verbrauchervertrag)

Telefonanrufe

Rz. 13

Zum Schutz des Verbrauchers vor Überrumpelung am Telefon hat der Unternehmer bestimmte Informationspflichten zu beachten, wenn er einen Verbraucher anruft, um mit diesem einen Vertrag zu schließen.

Ruft der Unternehmer einen Verbraucher an, um mit diesem einen Vertrag zu schließen, dann hat der Anrufer zu Beginn des Gesprächs

  • seine Identität und

  • gegebenenfalls die Identität der Person, für die er anruft, sowie

  • den geschäftlichen Zweck des Anrufs

offenzulegen (§ 312a Abs. 1 BGB@).

Durch diese Regelung wird der Verbraucher vor langen Telefongesprächen und einer Überrumpelung geschützt. Hat der Verbraucher kein Abschlussinteresse, kann er das Gespräch sofort beenden.


<< Rz. 12 || Rz. 14 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000232 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Tipp

Themen von jura-basic finden Sie im Internet schneller, wenn Sie dem Suchbegriff zusätzlich 'jura basic' hinzufügen, z.B. Handelsvertreter jura basic

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...