Verbraucher
Rz. 2
Verbraucher ist jede natürliche Person,
- die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt,
- der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB@). Es kommt auf den Zweck des Vertrags an.
Der Vertragszweck bestimmt, ob eine natürliche Person als Verbraucher anzusehen ist (siehe
Verbraucher).
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