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Zahlungsverkehr

Kosten

Rz. 19

Barzahlungen an der Kasse sind für den Kunden ohne Extrakosten. Bei Bezahlung mit der Karte können Zusatzkosten entstehen.

Die Annahme einer Kartenzahlung zur Bezahlung einer Geldschuld ist eine entgeltliche Sonderleistung, wenn auf besonderen Wunsch des Kunden eine Kartenzahlung möglich ist und dem Kunden noch andere gängige und zumutbare Wege zur Bezahlung zur Verfügung (zur Auswahl) stehen.

Eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Verbraucher über Entgelte für die Benutzung von bestimmten Zahlungsmitteln ist unwirksam, wenn keine gängige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht (siehe Zahlungsmittel).


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Dokument-Nr. 000183 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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