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Zinsen

Sollzinssatz

Rz. 4

Der Sollzinssatz ist ein Bestandteil der Darlehenszinsen.

Für den Sollzinssatz gibt es eine gesetzliche Definition (Legaldefinition). Es kann zwischen festem und veränderlichem Sollzinssatz unterschieden werden.

Sollzinssatz ist der

  • gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz,

  • der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen

angewendet wird (§ 489 Abs. 5 BGB@).

Der Sollzinssatz ist gebunden, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit ein Sollzinssatz oder mehrere Sollzinssätze vereinbart sind, die als feststehende Prozentzahl ausgedrückt werden.

Ist für die gesamte Vertragslaufzeit keine Sollzinsbindung vereinbart, gilt der Sollzinssatz nur für diejenigen Zeiträume als gebunden, für die er durch eine feste Prozentzahl bestimmt ist (§ 489 Abs. 5 BGB@).


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Dokument-Nr. 000422 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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