jura-basic (AllgemeinVerbraucherdarlehensvertrag Arbeitgeberdarlehen) - Grundwissen
   
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Darlehensvertrag (Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge)

Arbeitgeberdarlehen

Rz. 5

Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt.

Nach dem Gesetzgeber sind bestimmte Arbeitgeberdarlehen keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge.

Keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind Verträge, die von Arbeitgebern mit ihren Arbeitnehmern als Nebenleistung zum Arbeitsvertrag

  • zu einem niedrigeren als dem marktüblichen effektiven Jahreszins (§ 6 der Preisangabenverordnung) abgeschlossen werden und


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Dokument-Nr. 0001693 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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