Arbeitgeberdarlehen
Rz. 5
Ein Arbeitgeberdarlehen ist ein Darlehen, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gibt.
Nach dem Gesetzgeber sind bestimmte Arbeitgeberdarlehen keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge.
Keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind Verträge, die von Arbeitgebern mit ihren Arbeitnehmern als Nebenleistung zum Arbeitsvertrag
- zu einem niedrigeren als dem marktüblichen effektiven Jahreszins (§ 6 der Preisangabenverordnung) abgeschlossen werden und
<< Rz. 4 || .. Ende