Inhalt
Rz. 3
Rahmenvereinbarungen kommen in verschiedenen Rechtsbereichen vor und haben daher unterschiedliche Inhalte.
Rahmenverträge können zum Inhalt haben:
- Zahlungsmodalitäten (Zahlungsziel, Abschlagszahlungen),
- Gewährleistung und Haftung (z.B. Haftungsbeschränkung),
Auf den Einzelvertrag sind die Rahmenbedingungen anzuwenden (siehe Einzelvertrag,
Rz.4).
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