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Juristische Person

Rz. 7

Im Gegensatz zur natürlichen Person, ist die juristische Person kein natürliches Wesen. Sie ist ein durch rechtliche Vorschriften geschaffenes Gebilde (juristische Person).

Eine juristische Person hat keine Privatsphäre. Das Geschäft einer juristischen Person kann daher keinen privaten Zweck haben.

Fehlt einem Rechtsgeschäft der Bezug zur unternehmerischen Tätigkeit, dann kann eine juristische Person für den betreffenden Vertrag weder Unternehmen noch Verbraucher sein.

Für die Verbrauchereigenschaft ist ein privater Vertragszweck erforderlich, der einer juristischen Person fehlt. Verbraucher kann auch nur eine natürliche Person sein (§ 13 BGB@). Der Bezug eines Vertrags zur unternehmerischen Tätigkeit kann fehlen, bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, z.B. beim Einkauf von Waren für die Verwaltungstätigkeiten.


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Dokument-Nr. 00068 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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