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Darlehensvertrag (Abzahlungsdarlehen)

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen (siehe Darlehensvertrag).

Bei einem entgeltlichen Darlehen (verzinslichen Darlehen) hat der Darlehensnehmer neben dem erhaltenen Geldbetrag auch Zinsen für den überlassenen Geldbetrag zu bezahlen. Beim verzinslichen Darlehen ist zwischen

  • der Zinszahlung und der

  • Rückerstattung (Tilgung) des Darlehens

zu trennen.

Das Abzahlungsdarlehen ist ein Darlehen mit fallenden Jahresleistungen. Die Jahresleistung bei einem Darlehen ist die Gesamtsumme aller anfallenden Raten eines Darlehen (dazu zählen die Zinszahlungen und die Tilgungsraten) innerhalb eines Jahres. Bei einem Abzahlungsdarlehen muss der Darlehensnehmer während der langjährigen Laufzeit eines Vertrags nicht in jedem Jahr den gleichen Geldbetrag bezahlen.

Beispiel: Bei einem mehrjährigen verzinslichen Darlehen beträgt im ersten Jahr die monatliche Rate 100 EUR (=1.200 EUR Jahresleistung), im zweiten Jahr beträgt die monatliche Rate nur noch 80 EUR (960 EUR Jahresleistung). Auch in den folgenden Jahren fällt die Jahresleistung und somit die Höhe der monatlichen Raten.

Bei einem Abzahlungsdarlehen bleibt nach dem Tilgungsplan der monatliche Tilgungsbetrag während der Laufzeit des Vertrags gleich, aber der veränderte Zinsbetrag wird bei der Festsetzung der Jahresleistung besonders stark berücksichtigt.

Der Zinsbetrag ändert sich, weil mit fortlaufender Tilgung (Rückzahlung des Darlehens) sich die Darlehensschuld verringert. Die Zinsen nehmen ab, da die Zinsen nur auf den Rest der Schuld zu bezahlen sind. Daher wird die Zinslast von Jahr zu Jahr kleiner. Dieser Rückgang der Zinshöhe hat bei einem Abzahlungsdarlehen unmittelbaren Einfluss auf die Jahresleistung (Gesamtsumme eines Jahres).

Beispiel: Bei einem verzinslichen Darlehen über 10 Jahre nehmen die Schulden durch die bezahlten Tilgungsraten ab. Da die Restschuld (Rest der Schuld) jährlich sinkt, sinkt auch die Zinslast (ZInshöhe). Von Jahr zu Jahr sinken die zu zahllenden Zinsen.

Beim Abzahlungsdarlehen wird die Verringerung der Zinshöhe bei der Bestimmung der Jahresleistung und somit des zu bezahlenden Geldbetrags berücksichtigt. Daher sind bei einem Abzahlungsdarlehen die Raten am Anfang am höchsten, mit abnehmender Zinslast, fallen auch die jährlichen Gesamtzahlungen.

Vom Abzahlungsdarlehen ist das Annuitätendarlehen zu unterscheiden. Häufig werden Annuitätendarlehen vorgezogen, bei denen für die gesamte Vertragslaufzeit gleichbleibende Jahresleistungen vereinbart werden. In diesem Fall sind die anfänglichen Raten nicht so hoch (wie bei einem Abzahlungsdarlehen) da die Jahresleistung gleichbleibend ist. Da die Jahresleistung zum Ende des Darlehens nicht fällt, muss zum Anfang des Darlehens die Jahresleistung nicht entsprechend höher sein.


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Dokument-Nr. 000555 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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