Eine Baulast ist eine rechtliche Last auf einem Grundstück.
Das Eigentum an einem Grundstück kann nicht nur durch private Rechte belastet werden, z.B. Hypothek zu Gunsten einer Bank. Möglich sind auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde (sog. Baulasten). Eine öffentlich - rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde übernimmt der Eigentümer durch Bewilligung einer Baulast.
Baulasten können beispielsweise sein: Einwilligung zu Kfz-Stellplatz auf dem Grundstück für den Nachbar oder Einwilligung für Zugangsweg, um auf Nachbargrundstück zu kommen. Zu den Baulasten gehören neben baurechtlichen Verpflichtungen auch altlastenrechtliche oder bodenschutzrechtliche Verpflichtungen.
Das Baulastenverzeichnis ist ein Verzeichnis von Baulasten auf einem Grundstück.
Das Baulastenverzeichnis wird in den meisten Bundesländern von der Baubehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.
Das Baulastenverzeichnis ist Ländersache. Rechtsgrundlage für das Baulastenverzeichnis ist die jeweilige Landesbauordnung.
Eintragungen im Baulastenverzeichnis sind von den Eintragungen in einem Grundbuch zu unterscheiden. Das Grundbuch wird auch von einer anderen Behörde geführt (siehe
Grundbuch).