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Darlehensvertrag (Forward-Darlehen)

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Grundsätzlich wird bei einem Darlehensvertrag das Darlehen kurz nach dem Vertragsschluss ausgezahlt.

Das Forwarddarlehen ist ein Kredit, der nicht sofort nach Vertragsabschluss, sondern erst viel später ausgezahlt wird, z.B. einige Jahre nach Vertragsabschluss.

In der Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem Laufzeitbeginn des Darlehens (Vorlaufzeit) fallen keine Bereitstellungszinsen an, da das Geld noch nicht auf Abruf bereits stehen muss (siehe Bereitstellungszinsen).

Das Forward-Darlehen wird regelmäßig im Rahmen einer Immobilienfinanzierung von Banken vergeben, d.h. gesichert durch ein Grundpfandrecht.

Beispiel: Hauseigentümer braucht nach Ablauf der Zinsbindungsfrist für das laufende Darlehen eine Anschlussfinanzierung.

Für den Darlehensnehmer kann es günstig sein, schon viel früher ein Darlehensvertrag zu schließen, um sich den günstigen Zinssatz bei Vertragsschluss für die Zukunft zu sichern.

Ob sich ein Forwarddarlehen lohnt, hängt davon ab, ob und wie stark die Zinsen nach Vertragsschluss steigen.


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Dokument-Nr. 000507 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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