Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Bei der Geldschuld schuldet der Schuldner dem Gläubiger einen Wert (siehe
Wertverschaffungsschuld).
Die Wertverschaffungsschuld wird als Geldwertschuld bezeichnet, wenn der Geldschuldner den vereinbarten Geldwert schuldet
Verändert sich der Wert des Geldes (z.B. durch Inflation), hat dies Auswirkung auf die Verpflichtung des Geldschuldners.
Bei der Geldwertschuld soll nach dem Willen der Parteien der Geldschulder das Risiko der Geldentwertung tragen.
Beispiel: Karl kauft bei Viktor eine Sache für 20 EUR. Bezahlung erfolgt in zwei Jahren. Soll Karl den Kaufpreis in Abhängigkeit einer Geldentwertung bezahlen, dann schuldet er nach zwei Jahren neben dem Rechnungsbetrag (Nennbetrag) zusätzlich den Inflationsausgleich.
Von der Geldwertschuld ist die Geldbetragsschuld zu unterscheiden (siehe
Geldbetragsschuld).
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