Gewerbeamt
Rz. 4
Das Gewerbeamt ist für die Anmeldung des Gewerbes zuständig. Die Behörde bescheinigt innerhalb 3 Tage den Empfang der Anzeige (Anmeldung). Nach dem Eingang der Anzeige übermittelt das Gewerbeamt die Daten an das Finanzamt und andere öffentliche Stellen, wie IHK oder HwK (siehe Anmeldung,
Rz.3).
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