jura-basic (Grundbuch Bestandsverzeichnis) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Grundbuch

Bestandsverzeichnis

Rz. 7

Jedes Grundstück erhält im Grundbuch des Grundbuchamtes eine besondere Stelle. Die besondere Stelle im Grundbuch wird als Grundbuchblatt bezeichnet (vgl. § 3 Abs. 1 GBO@).

Der Aufbau des Grundbuchblattes ist in der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung geregelt. Der amtliche Kurztitel für die Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung ist Grundbuchverfügung (GBV).

Jedes Grundbuchblatt nach der GBO besteht nach § 4 GBV@ Grundbuchverfügung (aus fünf Teilen)

  • der Aufschrift,

  • dem Bestandsverzeichnis und

  • drei Abteilungen (Abteilung I, Abteilung II, Abteilung III).

Das Bestandsverzeichnis kommt nach der Aufschrift. Es enthält beispielsweise die genaue Bezeichnung der Lage (Parzelle) des Grundstücks, dessen Wirtschaftsart und Größe. Das Bestandsverzeichnis hat mehrere Spalten, z.B. für die Bestands-Nr., die Gemarkung, Flurstück, Wirtschaftsart und Lage des Grundstücks, Größe (§ 6 GBV@ Grundbuchverfügung).

Ein Grundstück kann aus einem Flurstück oder mehreren Flurstücken bestehen.

Ein Grundstück mit mehreren Flurstücken kann zerlegt werden, wodurch ein neues Grundstück entsteht (siehe Grundstück, Rz.2).


<< Rz. 6 || Rz. 8 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000491 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...