Abfindung
Rz. 14
Die Abfindung ist im Arbeitsrecht ein Geldanspruch für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Begriff Abfindung wird teilweise auch für den Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Unternehmer und Handelsvertreter verwende (siehe Ausgleichsanspruch,
Rz.15).
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