Vermittlerregister
Rz. 18
Bestimmte Vermittler bedürfen einer gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde, dazu gehören insbesondere
Für die Erlaubniserteilung, Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis sind grundsätzlich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig.
Das Vermittlerregister wird jeweils von den Industrie- und Handelskammern geführt. Diese haben eine gemeinsame Stelle eingerichtet. Dies ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
<< Rz. 17 ||
Rz. 19 >>