Katalogbestellung
Rz. 11
Die Angaben im Katalog beinhalten kein konkretes Angebot, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Anbieter möchte bei unerwarteter Nachfrage und frühzeitigem Ausverkauf der Ware entsprechend reagieren können.
Mit dem Absenden der ausgefüllten Bestellkarte kommt der Käufer der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach. Der Käufer gibt ein konkretes Kaufangebot ab. Nimmt der Verkäufer dieses Angebot an, dann kommt es zum Vertragsschluss.
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