Der Zielkauf wird auch als Kauf auf Ziel bezeichnet.
Beim Zielkauf haben die Parteien ein Zahlungsziel vereinbart, Mit Zahlungsziel ist die Fälligkeit der Zahlung gemeint (
Zahlungsziel) z.B. Rechnungsbetrag ist zahlbar 10 Tage nach Erhalt der Ware.
Durch die vereinbarte Fälligkeit des Kaufpreises erhält der Geldschuldner einen Zahlungsaufschub gegenüber der sofortigen Fälligkeit der Leistung nach
§ 271 Abs. 1 BGB@.
Ist die Leistung kalendermäßig bestimmt, dann kommt der Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht fristgerecht leistet (siehe
Schuldnerverzug).
Von dem vereinbarten Zahlungsziel ist das einseitig bestimmte Zahlungsziel zu unterscheiden (siehe
Zahlungsziel).